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False-Memory-Syndrom - Falsche Erninnerung

Als falsche Erinnerungen oder Pseudoerinnerungen werden Gedächtnisinhalte bezeichnet, die keinem vergangenen tatsächlich erlebten Geschehen entsprechen und dennoch als faktisch so erlebt empfunden werden. Sie können entweder rein fiktiv sein oder aber in wesentlichen Punkten vom tatsächlichen Geschehen abweichen. Von hoher juristischer Relevanz ist dieses Phänomen bei der Bewertung von Aussagen vor Gericht. Sie unterscheiden sich von der bewussten Falschaussage (Lüge) dadurch, dass der Betreffende selbst seine Aussage für richtig hält, sie ist mithin ich-synton.

Es gilt als gesichert, dass das Einspeichern der falschen Erinnerungen ein zeitlich eng begrenztes Phänomen ist und sowohl als Folge einer Suggestion als auch spontan (ohne äußere Beeinflussung) unter Stress oder bei Erschöpfungszuständen auftreten kann. Der Begriff ist damit methodisch abgrenzbar gegen pathologische Wahnvorstellungen, wie sie als Symptom einiger Geisteskrankheiten auftreten können.

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